Ehrenamtliche Mitarbeit
a3934Wir freuen uns, dass zurzeit alle unsere Einsatzmöglichkeiten besetzt sind!
Sie interessieren sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit? Vielleicht möchten Sie sich bei der Caritas engagieren! Alle Informationen zu freiwilligem Engagement bei der Caritas Wien gibt es hier.
Das Kardinal König Haus erhält seit vielen Jahren wertvolle Unterstützung durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind sehr dankbar für die Zeit, die uns liebe Menschen für folgende Tätigkeiten widmen:
- Pflege des Gartens
- Vorbereitung von Unterlagen
- Unterstützung an der Rezeption
- Kuvertieren
- Konversation mit Deutschlernenden im Sprachcafé
- und einiges mehr.
Die zeitlichen Einsatzmöglichkeiten reichen von einmaliger über projektbezogener bis zu kontinuierlicher Mitarbeit.
Unsere Organisation wurde als Freiwilligenorganisation bestätigt, da wir die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (siehe auch www.freiwillig-engagiert.at):
Laut § 3. (1) des Freiwilligengesetzes (FreiwG) sind Freiwilligenorganisationen gemeinnützige juristische Personen öffentlichen oder privaten Rechts (z.B. eingetragene Vereine oder Stiftungen),
• deren Tätigkeit in hohem Ausmaß von Personen im Rahmen des freiwilligen Engagements gemäß § 2. (2) erfolgt,
• die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind,
• deren Sitz sich im Inland befindet.
Im angeführten § 2 (2) FreiwG wird genau angeführt, welche Tätigkeiten als freiwilligem Engagement verstanden werden.
Freiwilligen Engagements gemäß § 2. (2) liegt vor, wenn natürliche Personen (Menschen)
1. freiwillige Leistungen für andere,
2. in einem organisatorischen Rahmen,
3. unentgeltlich,
4. mit dem Zweck der Förderung der Allgemeinheit oder aus vorwiegend sozialen Motiven und
5. ohne, dass dies in Erwerbsabsicht, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen einer Berufsausbildung, erfolgt,
Als freiwilliges Engagement gelten zusätzlich auch Maßnahmen
• zur persönlichen und fachlichen Aus- und Fortbildung, die für die Freiwilligenorganisation und Umsetzung der freiwilligen Tätigkeit erforderlich sind.