Positionen
a5852Care & Corona
Sorge und Solidarität in Pandemiezeiten:
Aufgaben für die Zukunft
Schreibaufruf und Workshop als gemeinsame Analyse- und Denkräume
Vor ungefähr 1,5 Jahren haben wir gemeinsam mit dem Verein Sorgenetz den Schreibaufruf "Care&Corona" initiiert und nach Schlüsselerfahrungen in der Sorge-Tätigkeit und in der Pandemie gefragt. Corona war neu – aber auch die Maßnahmen, die Lockdowns, die Einschränkungen.
Heute lesen sich die Erfahrungen vom Beginn der Pandemie anders – und doch mit erschreckend wiederkehrender Aktualität!
Wir haben Beiträge aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft gesammelt und auf unserer Webseite veröffentlicht. Danke an alle, die beigetragen haben! Mit dem Hospiz Veronika in Eningen (D) sind wir weitergegangen. Dort wurde ein lokaler Aufruf und Reflexionsprozess initiiert. Ethische Fragen wurden fokussiert in den Blick genommen. Daraus ist eine lesenswerte Broschüre entstanden und ein Programm für eine solidarische und sorgende Gesellschaft für die Zukunft.
Die gleichen Fehler sollen uns nicht noch einmal passieren. Und doch sind wir als Gesellschaft gerade dabei, uns eine wesentliche Lernchance entgehen zu lassen.
Die Fragen und Ergebnisse sind – leider – aktueller denn je! Wir möchten Auseinandersetzungen anregen, freuen uns über Ihre Lektüre und noch mehr über Rückmeldungen!
Patrick Schuchter, Klaus Wegleitner, Andreas Herpich
Handbuch Caring Communities
© Kardinal König Haus
Sorgenetze stärken – Solidarität leben
Klaus Wegleitner und Patrick Schuchter haben das „Handbuch – Caring Communities. Sorgenetze stärken – Solidarität leben“ geschrieben. Darin sind Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt des Roten Kreuzes „Caring Communities – Sorgenetze in der Gemeinde stärken“, aber auch aus vielen anderen Erfahrungen eingeflossen.
Caring Communities oder Sorgende Gemeinschaften setzen vielfältige Impulse, dass Menschen sich umeinander kümmern können, einander im Blick haben, sich gegenseitig unterstützen und Verantwortung für die Gestaltung des Zusammenlebens und der Welt übernehmen. Welche Fragen können sich einzelne Menschen, Organisationen, Gemeinden, Vereine, Unternehmen, die Politik stellen? Welche Prozesse in Gang setzen? Welche (ethischen) Spannungsfelder sind zu beachten? Das Handbuch verweigert es, ein Rezept zu geben. Am Anfang stehen die Offenheit für Andere, eine fragende Haltung, der Dialog.
Im Bildungsgang „Wege aus der Einsamkeit“, der am 15. Juni 2022 startet, fragen und diskutieren wir weiter. Seien Sie dabei!
Stellungnahme des Vorstandes der Österreichischen Palliativgesellschaft
zur Gesetzesvorlage "Bundesgesetz über die Errichtung von Sterbeverfügungen (Sterbeverfügungsgesetz - StVfG)"
PDF-Datei: Stellungnahme des Vorstandes der Österreichischen Palliativgesellschaft
Stellungnahme des Dachverbands Hospiz Österreich zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes
Der Dachverband Hospiz Österreich hat den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Sterbeverfügung geprüft und in einer Arbeitsgruppe ausführlich diskutiert. Dem Bundesministerium für Justiz wurde am 11. November 2021 eine Stellungnahme übermittelt.
PDF-Datei: Stellungnahme zum Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes
Frieden schließen mit Demenz
Eine Stellungnahme, ausgelöst durch den Artikel „Die brutale Seite des Pflegenotstands“ in Der Standard vom 6.9.2021
Menschen mit Demenz bleiben fühlende Wesen mit dem Wunsch nach einem guten Leben – eine Darstellung als würdelose leere Hüllen verschärft Ängste und Stigmatisierung.
Die Bewältigung der Herausforderungen rund um das Leben mit Demenz braucht Zusammenhalt statt Spaltung, Solidarität und Akzeptanz der Betroffenen auf breiter gesellschaftlicher Ebene.
Der wichtige Kampf um mehr Ressourcen für die Betreuung darf nicht über einseitige, pauschalierende Darstellungen von Gewalt, Elend und Überlastung erfolgen.
Diskussionspapier
zur Anstellung von pflegenden Angehörigen am Beispiel Burgenland
Dieses Papier sammelt Diskussionsbeiträge zu relevanten Aspekten rund um das burgenländische Anstellungsmodell für pflegende Angehörige. Eine sachorientierte Betrachtung ermöglicht in einer teilweise stark emotional aufgeladenen Diskussion hilfreiche Fragen zu stellen.
Die aus unserer Sicht dargestellten positiven und negativen Aspekte und offenen Fragen geben wichtige Hinweise für die Evaluation und Umlegung für ähnliche Modelle, die derzeit in anderen Bundesländern diskutiert bzw. erprobt werden. Dieses Papier entstand aus einer vom Kardinal König Haus (KKH) organisierten Diskussionsrunde.
PDF-Datei: diskussionspapier_anstellungsmodell_2021-07-23.pdf
Assistierter Suizid: gemeinsame Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG)
zum aktuellen Diskussionsprozess über eine gesetzliche Regulierung des assistierten Suizids
Präambel
Hospiz und Palliative Care stehen für das Prinzip eines würdevollen und lebenswerten Lebens bis zum Lebensende durch aktive und umfassende Betreuung und Begleitung. Hoher Respekt vor dem Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen leitet uns bei den nachfolgend ausgeführten Positionen, mit denen wir unsere Haltung konkretisieren.
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des §78 StGB bzw. einer künftigen Regelung zum Thema assistierter Suizid ist es aus unserer Sicht unverzichtbar, dass einige grundlegende Prinzipien sichergestellt werden:
- Rahmenbedingungen für einen Tod in Würde und Sicherheit
- Schutz vulnerabler Gruppen
- Verhinderung von Missbrauch
- Freiheit von Zwang bei der Entscheidung über das eigene Lebensende
- Freiheit von Zwang und Sicherheit für das Gesundheitspersonal
Allgemeine Anmerkungen
Von Respekt und Wertschätzung getragen, ist es das Ziel der Hospiz- und Palliativversorgung, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und ihrer Zu- und Angehörigen zu verbessern und sie bei den vielfältigen Problemen, die damit einhergehen, zu unterstützen. Leiden soll vorgebeugt und gelindert werden, insbesondere durch frühzeitige Erkennung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Belastungen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Natur.
Was die Hospiz- und Palliativversorgung kann
Eine adäquate Betreuung, Behandlung und Begleitung erfordern ein vielfältiges Angebot in einem System abgestufter Versorgung, um die richtigen Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu versorgen. Palliative Grundversorgung soll in allen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werden. Spezialisierte Hospiz- und Palliativversorgung stellt darüber hinaus in komplexen Situationen und bei schwierigen Fragestellungen zusätzliche interprofessionelle Angebote zur Verfügung, die auf individuelle und unterschiedliche Bedarfs- und Bedürfnislagen abgestimmt sind. Die Grundhaltung der Hospiz- und Palliative Care auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung und der Gesellschaft zu integrieren ist ein zentrales Anliegen.|mehr|
Was wir in der Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen brauchen
Die langjährige Forderung, die Hospiz- und Palliativversorgung mit adäquaten Ressourcen auszustatten, gewinnt mit Blick auf die künftige Möglichkeit des assistierten Suizids zusätzlich an Dringlichkeit und Brisanz. Die aktuell zu konstatierende Mangelversorgung auf diesem Gebiet kann das Risiko bergen, dass Menschen sich der Option des assistierten Suizids zuwenden, weil keine angemessene Hospiz- und Palliativversorgung zur Verfügung steht.
Daher muss aus unserer Sicht jetzt mehr denn je sichergestellt werden, dass Jede und Jeder, die oder der dies benötigt, Zugang zu Hospiz- und Palliativversorgung hat – leistbar, flächendeckend, unabhängig vom Wohnsitz, rund um die Uhr.
Alle Einrichtungen der abgestuften spezialisierten Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich müssen durch die öffentliche Hand voll finanziert werden. Zugleich müssen Maßnahmen der Suizidprävention ausgebaut und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Mit Blick auf das genannte Risiko durch Mangelversorgung müssen auch Angebote und Einrichtungen zur Betreuung und Versorgung alter Menschen, von Menschen mit Behinderung und der Unterstützung für pflegende Angehörige ausgebaut und mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.
Bereits bestehende Möglichkeiten zur Wahrung der Autonomie am Lebensende wie die Errichtung einer Patientinnen- und Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder die Möglichkeit einer Erwachsenenvertretung müssen verstärkt im Bewusstsein der Bevölkerung verankert und einfach zugängig gemacht werden. Die Umsetzung des Vorsorgedialogs (im Sinne des Advance Care Planning) muss im mobilen Bereich und in Einrichtungen stationärer Betreuung finanziert werden.
Ein Basiswissen zu Hospiz und Palliative Care muss in den Grundausbildungen aller Gesundheits- und Betreuungsberufe und sozial-spirituellen Berufe integriert sein, dazu sollen spezialisierte Ausbildungsprogramme verstärkt von der öffentlichen Hand gefördert werden. Die umfassende Integration von Hospizkultur und Palliative Care in Einrichtungen der Seniorenbetreuung, Pflege und Geriatrie und Versorgungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung muss gestärkt werden.
Darüber hinaus sollte Wissen über Hospiz und Palliative Care schon in der schulischen Ausbildung Platz finden, zum Beispiel im Rahmen eines Ethik- oder Religionsunterrichtes oder durch das Projekt „Hospiz macht Schule“.
Verstärkte Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sollen dabei unterstützen, Menschen über Betreuung am Lebensende zu informieren und ihnen die Angst vor Abhängigkeit, Autonomieverlust und Leid zu nehmen.
Wichtige Überlegungen zu einer Regulierung des assistierten Suizids aus Sicht von Hospiz und Palliative Care
Bei der rechtlichen Ausgestaltung einer Option zum assistierten Suizid, wie sie Regierung und Gesetzgeber planen, sind aus der Sicht von Hospiz und Palliative Care einige Eckpunkte zentral:
- Ziel einer Regulierung ist es, assistierten Suizid für bestimmte Personen und unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Es soll keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf assistierten Suizid geben.
- Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass eine Bereicherung durch die Assistenz zum Suizid ausgeschlossen wird.
- Um die Möglichkeit des assistierten Suizids in Anspruch nehmen zu können, muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Willensäußerung ebenso wie zum Zeitpunkt der Durchführung:
- volljährig sein und
- entscheidungs- und urteilsfähig sein und
- einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und
- an einer diagnostizierten, chronisch fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebensdauer leiden und
- die Entscheidung unbeeinflusst von Dritten und sozialem Druck treffen und
- nicht an einer die Autonomie beschränkenden psychischen Erkrankung leiden, wie zum Beispiel einer behandelbaren Depression oder einer akuten Suizidalität
- Eine Sterbeverfügung im Sinne einer Festlegung auf einen assistierten Suizid zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zukunft muss ausgeschlossen werden, da es zum späteren Zeitpunkt zu einer Kollision des natürlichen Willens mit dem vorausverfügten Willen kommen kann.
- Eine assistierende Person (also eine Person, die Handreichungen bei der Verabreichung des Medikamentes leistet) muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit der assistierte Suizid straffrei ist:
- Volljährigkeit
- Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
- Bereitschaft zur Hilfeleistung aus eigenem, schriftlich festgelegten Willen
- Anwesenheit während des gesamten Prozesses bis zum Eintritt des Todes
- Veranlassung medizinischer Maßnahmen bzw. Beiziehung medizinischer Unterstützung im Fall von Komplikationen
- Erledigung der Dokumentations- und Meldepflichten
- Suizidassistenz soll nicht auf Wiederholung ausgelegt sein.
Begleitende Personen, die nicht bei der Verabreichung des Medikaments assistieren, bleiben immer straffrei, auch wenn die assistierende Person nicht die Kriterien der Straffreiheit erfüllen sollte.
- Assistierter Suizid ist keine Aufgabe des öffentlichen Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesens und keine Aufgabe der Hospiz- und Palliativversorgung. Vielmehr sind in allen Bundesländern – auf bundesweit einheitlicher Basis – Koordinationsstellen einzurichten, die dafür Sorge zu tragen haben,
- dass unabdingbare Voraussetzungen für den assistierten Suizid, wie die Feststellung der Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit der suizidwilligen Person oder das Fehlen von Beeinflussung und Druck durch Dritte durch entsprechende Mechanismen überprüft werden,
- dass von suizidwilligen Personen Beratungsangebote im Bereich Palliative Care, Psychiatrie sowie Sozialarbeit in Anspruch genommen werden können,
- dass alle Verfahrensschritte rund um einen assistierten Suizid im Detail dokumentiert werden,
- dass die Voraussetzungen für Begleitforschung geschaffen werden.
- Keine Einrichtung im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen soll zu Aktivitäten im Zusammenhang mit assistiertem Suizid verpflichtet werden, ebenso wenig individuelle Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen.
- Die künftige Regelung muss, wie dies auch der Verfassungsgerichtshof angesprochen hat, berücksichtigen, dass Entscheidungen zum Lebensende auch durch soziale und ökonomische Umstände beeinflusst werden. Daher müssen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen werden, insbesondere im Hinblick auf das Risiko möglicher Entscheidungen zum Suizid unter dem Einfluss Dritter. Zum Zweck der Missbrauchsvorbeugung sind daher sowohl Mechanismen der prospektiven als auch der retrospektiven Kontrolle (auf der Basis einer detaillierten Dokumentation) vorzusehen.
Diese Eckpunkte sind aus der Perspektive von Hospiz und Palliative Care zentrale Elemente einer künftigen Regulierung des assistierten Suizids. Die Einführung einer Möglichkeit des assistierten Suizids, bevor eine Vollversorgung im Bereich Hospiz und Palliative Care sichergestellt ist, birgt aus unserer Sicht das große Risiko, dass Menschen sich nur aufgrund inadäquater Betreuungs- und Behandlungsangebote für den assistierten Suizid entscheiden, nicht aus freien Stücken. Das gilt es zu verhindern.
Hospiz- und Palliativversorgung bleiben im Interesse eines menschenwürdigen Lebensendes unverzichtbar.
Waltraud Klasnic, Präsidentin Dachverband Hospiz Österreich, 1030 Wien
Dr. Dietmar Weixler MSc (palliative care), Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, 1090 Wien
Erarbeitet von der Arbeitsgruppe aus dem Dachverband Hospiz Österreich und der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) am 13.4.2021 (MMag. Christof Eisl, Dr. Christina Grebe MSc, Waltraud Klasnic, Priv. Doz. Dr. Gudrun Kreye, Univ. Prof. Dr. Rudolf Likar MSc, Dr. Veronika Mosich MSc, Mag. Werner Mühlböck MBA, Mag. Leena Pelttari MSc, DSA Bettina Pußwald, MSM, Sonja Thalinger MSc, Manuela Wasl MSc, Univ. Prof. Dr. Herbert Watzke, Dr. Dietmar Weixler MSc, Dr. Karin Zoufal)
https://www.hospiz.at/assistierter-suizid-gemeinsame-stellungnahme-des-dachverbandes-hospiz-oesterreich-und-der-oesterreichischen-palliativgesellschaft-opg/
PDF-Datei: Stellungnahme zum assistierten Suizid von DVHÖ und OPG
Grundsatzpapier der Fachgesellschaft Palliative Geriatrie (FGPG)
Autonomie und Selbstbestimmung
Im hohen Alter und in der Demenz nehmen Verletzlichkeit und Abhängigkeit zu, dennoch kann Selbstbestimmung im Sinne von „relationaler Autonomie“ gelebt werden. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben von Palliativer Geriatrie, alte Menschen stets ernst zu nehmen und ihnen auch und gerade dann empathisch zuzuhören, wenn sie sich wünschen, zu sterben. Mehr dazu finden Sie im Grundsatzpapier „Autonomie und Selbstbestimmung“ der Fachgesellschaft Palliative Geriatrie.
Nicht einverstanden!
© Kardinal König Haus
Stellungnahme von P. Dr. Christian Marte SJ zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
Am 11. Dezember 2020 hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass das Verbot jeder Art der Hilfe zur Selbsttötung (§ 78 StGB) verfassungswidrig ist. Die Begründungen des Verfassungsgerichtshofes haben weitreichende Folgen.
Mit fünf Punkten bin ich nicht einverstanden:
Bisher war klar: Suizide sollen verhindert werden. Jetzt besteht ein Recht auf Selbsttötung, für das ich auch die Hilfe eines Dritten in Anspruch nehmen darf. Bisher Suizidprävention, jetzt Suizidassistenz. Das ist eine fundamentale Veränderung dessen, was bisher in Österreich als richtig und falsch gegolten hat.
Der Verfassungsgerichtshof hätte andere Möglichkeiten gehabt. Er hätte die Strafandrohung für die Assistenz beim Suizid aufheben können. Nun aber wird der Suizid eine grundrechtlich abgesicherte Option beim Sterben. Und ich habe das Recht, dass andere mir dabei helfen. Suizid wird eine gesellschaftlich akzeptable Form des Sterbens.
Sieben Mal verwendet der Verfassungsgerichtshof die Formulierung „freie Selbstbestimmung“ in seinen Entscheidungsgründen. Wenn nun die legale Möglichkeit des assistierten Suizids geschaffen ist, dann ist es unausweichlich, dass sich Menschen in schwierigen Situationen fragen: Soll ich mich suizidieren? Innerer Druck ist unvermeidlich, gerade wenn man anderen nicht zur Last fallen möchte. Das Ideal der freien Selbstbestimmung in Grenzsituationen ist in der Realität nicht zu erreichen, auch nicht durch gesetzliche Bestimmungen.
An der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist zu kritisieren, dass sie ausschließlich die freie Selbstbestimmung des Einzelnen betont. Autonomie realisiert sich aber immer mit anderen zusammen. Von einem Suizid sind immer mehrere Personen betroffen. Das Leid dieser Menschen wird durch den Verfassungsgerichtshof nicht beachtet.
Mit dieser Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof das Tor zur Euthanasie geöffnet. Aus dem Recht auf Hilfe bei der Selbsttötung wird bald das Recht werden, von jemandem getötet zu werden. Wie sollen dann alte, kranke oder behinderte Menschen geschützt werden? Ökonomische Interessen werden sich durchsetzen.
Ich halte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes für falsch.
P. Dr. Christian Marte SJ
An die Tatort-Redaktion Wien / Köln, Dez. 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Immer noch wird das Leben mit einer Demenz als bedauernswert und wenig lebenswert dargestellt – so
auch im letzten Tatort „Es lebe der König“ aus Münster.
Neben den üblichen Späßen konnten wir zuschauen, wie ein Sohn seinen demenzerkrankten Vater mit der kompletten Ritterrüstung in den Burggraben schickte, in dem dieser dann ertrank. Der Sohn wollte damit seinen Vater vor einem langen, qualvollen Dahinsiechen bewahren. Prof. Börne und Kommissar Thiel hofften dann auch noch, dass der Sohn nicht so hart dafür bestraft werde.
Wir sind eine Gruppe Demenzexpert*innen und Betroffenenvertreter*innen, die sich schon sehr lange darum bemühen, dass Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen nicht massiv stigmatisiert werden. Leider steht dieser Film in einer langen Reihe von eindimensionalen Darstellungen einer unabwendbaren Qual, die nur mit dem Tod beantwortet werden kann. Es stimmt nicht, dass das Leben mit einer Demenzerkrankung ein langes, qualvolles dahinsiechen sein muss! Das Gegenteil ist wahr!
Wenn wir, die Menschen, die noch keine Demenz haben, den demenziell erkrankten Personen mit Respekt und Toleranz begegnen und sie nicht stigmatisieren und entpersonalisieren, hat das Leben mit einer Demenzerkrankung Höhen und Tiefen, genauso, wie das Leben ohne Demenz. Menschen mit und ohne Demenz haben die gleichen Bedürfnisse. Es gibt keinen Unterschied in dem Wunsch nach Anerkennung oder dem Wunsch, ein wertgeschätzter Teil der Gesellschaft zu sein. Wir schreiben ihnen, weil die Darstellungen in den Massenmedien, zumal wenn sie in Form von Spielfilmen als Nebenthema "daherkommen", die Vorstellung vom Leben mit Schwächen wesentlich prägen. Wenn wir das Leben mit Pflegebedarf als "zur Last fallen" und "unwürdig", als "Dahinsiechen" und "Vegetieren" verstehen, dann, weil wir es so präsentiert bekommen haben, immer und immer wieder. Der Sterbewunsch bei alten Menschen hat häufig die Sorge als Grund, anderen "zur Last zu fallen". Dieser Sichtweise sollte mit allen Mitteln entgegengetreten werden und sie sollte nicht noch verstärkt werden.
Die Akzeptanz für das Thema Demenz medial zu fördern, hilft uns allen. Das gelingt über Erfolgsgeschichten, indem berichtet wird, wie es Betroffene schaffen, ihr Leben trotz Demenz zu bewältigen. Indem aufzeigt wird, was Menschen mit Demenz wichtig ist und was sie wollen, damit sie weiterhin ihren Vorstellungen entsprechend leben können. Auch bei den Berichten von Angehörigen können wir weiterhin die Belastungen sichtbar machen, dabei aber auch den Blick darauf werfen, wie sie dabei unterstützt werden können und welche positiven und ermutigenden Beispiele es gibt. Ein Beispiel für akzeptanzfördernde Berichterstattung ist der Film der Selbsthilfeorganisation PROMENZ, in dem Betroffene selbst zu Wort kommen: https://www.youtube.com/watch?v=HevAO28kegM&t=22s
Zum Thema Suizid gelingt uns die "gute" Berichterstattung bereits größtenteils und dafür gibt es auch Leitfäden. Für das Thema Demenz fehlt uns noch so ein Leitfaden. Gerne laden wir Sie ein, gemeinsam mit uns, Betroffenen und An- und Zugehörigen an einem solchen Leitfaden zu arbeiten. Damit können wir die Akzeptanz für das Thema und die Lebensqualität für alle Beteiligten verbessern. Wir freuen uns darauf!
Barbara Klee-Reiter, Köln, www.perspektive-demenz.de
Marlis Lamers, Kalkar, www.kommunikation-wortlos.de
Raphael Schönborn, Wien, www.promenz.at
Petra Rösler, Wien, www.kardinal-koenig-haus.at
Abschied von Christian Metz als Bereichsleiter
© KKH
Christian Metz wird nach 15 Jahren als Leiter des Bildungsbereiches „Hospiz, Palliative Care, Demenz“ mit seiner Pensionierung das Haus verlassen. Ein Grund für einen Rückblick – und Christian Metz noch einmal kennenzulernen! Die Fragen stellte Patrick Schuchter.
Lieber Christian, kürzlich habe ich dich bei einer Moderation sagen hören, deine Sprache verrate Deine Herkunft aus Deutschland – wie lange bist du schon in Österreich?
Seit 31 Jahren. 1989 kam ich als Jesuit nach Wien. Es war eigentlich nicht geplant, dass ich so lange bleibe. Ich war zuerst im JUCA (Jugendhaus der Caritas) in der Blindengasse, in diesem Obdachlosenhaus für junge, erwachsene nicht-sesshafte Männer – und da habe ich am Anfang wenig verstanden. Auch sprachlich. … Es war schon ein Kulturschock, würde ich fast sagen. Ich war davor eher im Student*innen- und Akademiker-Kontext tätig und so war das dann auch eine ziemliche Milieudifferenz.
Also du bist 1989 nach Wien gekommen – und seit 15 Jahren hier im Kardinal König Haus. Was war davor, vor Wien?
Das waren viele Stationen: Beginnen wir vielleicht in Nürnberg mit dem Noviziat der Jesuiten, 85 km entfernt von Bayreuth, wo ich geboren bin, also der Umzug von Ober- nach Mittelfranken. Das war nach dem Abitur 1975. Von dort aus ging es 1977 nach München, wo das Studium der Philosophie anfing und wo ich – nachdem ich das Noviziat wieder verlassen hatte - auch meinen Zivildienst im Klinikum Großhadern gemacht habe. Nach Abschluss des Philosophiestudiums und einem folgenreichen Praktikum mit der Jugend in der Pfarre Lainz bin ich im November 1980 von München wieder nach Nürnberg gezogen, wo ich - erstaunlicherweise - ein zweites Mal um Aufnahme ins Noviziat der Jesuiten gebeten habe. In meiner jesuitischen Fortsetzungsgeschichte habe ich dann 2 Jahre in der Jugendarbeit des CPH (Caritas Pirckheimer Hauses) gearbeitet und u.a. die Jugendakademie mit einem bunten Programm mit aufgebaut: nicht zuletzt die dortige Missionsprokur SJ sowie zahlreiche Reisen (u.a. Assisi /San Masseo, Rom /St. Egidio) haben die Programmentwicklung immer wieder angeregt.
1983 stand dann die Theologie an, in Frankfurt St. Georgen. Zunächst war die Idee, zum Theologiestudium nach Indien (Poona) zu gehen. Da hatte ich schon alles vorbereitet, doch dann war das mit dem Visum für Ausländer ziemlich kompliziert damals. So erschien den Oberen Frankfurt St. Georgen doch naheliegender – immerhin „klar die beste Theologie“. St. Georgen liegt etwas außerhalb der großen Stadt und schließlich habe ich gemeinsam mit einem Mitbruder es gewagt, Maulwürfen ähnlich, an der Uni Frankfurt zu schnuppern und dort ein Seminar mit Jürgen Habermas und Karl-Otto Apel zu besuchen. Das war fast wie „Fremdgehen“. Wenn ich auch nur wenig verstanden habe, so war es doch sehr inspirierend und Horizont erweiternd. Und dann kam Paris 1985/1986, wo ich weiter studiert und auch Prüfungen gemacht habe. Ich bin immer noch stolz auf diese absolvierten Prüfungen auf Französisch („son Français est riche, mais fragile“). Nach diesem auch kulturell sehr anregenden Studienjahr ging es wieder zurück in die St. Georgen Burg: im Februar 87 war die Diakonenweihe, im Sommer dann das Diplom in Theologie.
Anschließend von Juli bis Oktober machte ich die Bibelschule in der Türkei mit Georg Sporschill SJ und Wolfgang Feneberg SJ: Ein Vierteljahr in der Türkei , in Istanbul sowie ausgiebig unterwegs auf den Spuren des Paulus - mit Autostopp, Busfahrten und auch viel zu Fuß - bis an die irakische und die syrische Grenze. In dieser Zeit habe ich die ganze Bibel gelesen, wirklich von A bis Z. Ja, das war stark! Istanbul war damals fantastisch. Oktober 1987 war dann meine Priesterweihe in St. Michael / München. Anschließend bin ich sozusagen ein drittes Mal ins Noviziat, dieses Mal als „Socius“, als Assistent des Novizenmeisters. Neben dieser Funktion war ich in Nürnberg auch noch in der City Pastoral von St. Elisabeth sowie als geistlicher Begleiter einer JEV-Gruppe (Jesuit European Volunteers) tätig.
Dort war es meine Hauptaufgabe, die Neuzugezogenen zu besuchen, das war sehr interessant. Das war manchmal so ein bisschen wie eine Caritas Haussammlung. Ich habe sehr verschiedene Begegnungen gehabt: von abweisend und sofort die Tür zugeknallt bis zu eben sehr schönen Begegnungen. Und ich weiß noch: Zwei Kunststudentinnen, die hatte ich sozusagen an ihrer Türschwelle kennengelernt, wir kamen ins Gespräch und am Ende haben sie angeboten, für die Gemeinde einen Outdoor-Malkurs zu starten. Wir haben uns an verschiedenen Plätzen in Nürnberg mehrfach getroffen und die beiden haben uns da Aquarellmalen und anderes beigebracht. Das war toll!
Zurück nach Wien 1989 …
Am 1. September 1989 bin ich dann nach Wien gekommen fürs Promotionsstudium in Theologie - im Zusammenhang mit dem sozialpastoralen Forschungsprojekt zum JUCA („Damit der Rand in die Mitte rückt“), welches Paul M. Zulehner mit Studierenden begonnen hatte. Das Jugendhaus der Caritas war ein Sozialprojekt für nichtsesshafte junge Männer zwischen 18 und 30 Jahren (die meisten von ihnen suchtkrank, haftentlassen, verschuldet, aus sogenannten „zerrütteten Verhältnissen“ stammend); es gab im Erdgeschoss auch eine Notschlafstelle sowie Mehrbett- und Einzelzimmer in den 4 Stockwerken für insgesamt über 80 Personen. So bin ich bald schon von der Jesuitenkommunität in der Canisiusgasse in die Blindengasse gezogen, weil ich dachte, ich muss dort vor Ort wohnen und leben, wenn ich schon über dieses verrückte Haus schreiben will. Dann muss ich hautnah das irgendwie miterleben und eben nicht von einer Jesuitenkommunität aus eine Fernbeobachtung mit Stippvisiten machen, sondern muss da einziehen. Und das war natürlich auch schon entscheidend. Denn damit war ich in einem ziemlich neuen Milieu – und nicht in einer geschlossenen Klausur.
In diesem „Haus der Nicht-Sesshaften“ lernte ich bald schon Christina näher kennen und lieben. Sie war kurz davor aus den USA zu ihrer Freundin nach Wien gekommen und hatte eben begonnen, im JUCA als Volunteer mitzuarbeiten, u.a. als English-Teacher für Georg Sporschill (der sein Terziat, den letzten Ausbildungsabschnitt im Jesuitenorden, in den USA absolvieren sollte). Im alltäglichen Spannungsfeld und Zusammenleben mit über 80 jungen „Burschen“, wo es immer wieder auch Exzesse von Gewalt, Alkohol, Drogen gab - gelegentlich auch einen Suizid, nahm meine Doktorarbeit allmählich Gestalt an – und es wurde zunehmend die Frage nach der für mich passenden Lebensform virulent. In einem längeren Entscheidungsprozess, der ich auch durch eine dreijährige Exerzitienbegleiter*innen-Ausbildung flankiert war, habe ich schließlich Anfang 91 um Entlassung aus dem Orden gebeten.
Was war dein Weg zur Hospiz- und Palliativarbeit?
Meinen ersten Kontakt mit ‚Hospiz’ hatte ich bereits 1977, im Kontakt mit Reinhold Iblacker SJ. Er hatte einen Film über St. Christopher’s gemacht („Noch 16 Tage. Eine Sterbeklinik in London“) und wohnte damals im Berchmanskolleg an der Hochschule für Philosophie in München, wo ich Philosophie studiert hatte. Er war eine impulsive und schillernde Person und wirklich erfüllt von der Hospizidee, er hat u.a. den Christophorus-Hospizverein in München mitbegründet. Da dachte ich: Ja, irgendwas muss es mit dem Hospiz auf sich haben. Ich hatte bis dahin ja keine Ahnung gehabt. Da habe ich das erste Mal auch von Cicely Saunders gehört.
Wie ich dann über das JUCA geforscht und geschrieben habe, da kam mir neben dem Arche-Modell von Jean Vanier auch die Hospiz-Bewegung wieder in den Sinn, als Asyl-Ort, als Ort der Gastfreundschaft, wo fremde Menschen für eine bestimmte Zeit landen können, wenn sie am Ende sind, um wieder zu Kräften zu kommen, eine neue Aussicht zu gewinnen. Mich beschäftigten die Fragen: Was bedeutet Gemeinschaft und Gastfreundschaft und wie lässt sich diese dauerhaft leben und gestalten? Wie können so unterschiedliche Menschen gedeihlich zusammen leben und einander möglichst fördern und im wechselseitigen Austausch dienen. Das war ja in der Blindengasse das Modell, dass du an Unterschieden lernen kannst, dass alle im Miteinander Wohnen & Arbeiten voneinander lernen können, dass auch eine oftmals befremdliche Verschiedenheit nicht nur trennen muss, sondern auch verbinden kann.
Kurz nachdem ich aus dem Orden ausgetreten war, hatte ich eines Vormittags an der Uni eine Vorlesung bei Andreas Heller zur Krankenhauspastoral. Im Anschluss habe ich mich ihm vorgestellt und ihn gefragt, ob er irgendeine Idee habe, was jemand, der 12 Jahre Jesuit gewesen ist („ein Jesuit kann alles – und sonst nichts“), Sinnvolles tun könnte. Da hat er gemeint, es gäbe da eine gewisse Schwester Hildegard Teuschl. Er würde mir empfehlen, mit ihr einmal Kontakt aufzunehmen.
Auf diese Weise kam ich bei meiner Arbeitssuche auf die Spur zu Hildegard Teuschl. Und es gab da auch noch eine französische Kleine Schwester Jesu, Sr. Janine. Sie war auch immer wieder mal im JUCA zur Unterstützung und arbeitete in der Seegasse (dem Ausbildungszentrum der Caritas) als Putzfrau. Die hat ein vorweg bei Hildegard Teuschl ein Wort für mich eingelegt – und bald schon hatte ich einen Termin.
Du hast also mit der Empfehlung eines Universitätsdozenten und der Fürsprache einer Putzfrau Zugang zu Hildegard Teuschl gefunden?
Ja. Sie war auch gleich sehr freundlich – und hat gemeint: wir könnten da was machen. Aber bei ihr geht das nur, wenn man das Feld ein bisschen kennt. Ich hatte zwar während meiner Ordensausbildung diverse Praktika („Experimente“) in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen gehabt und schließlich meine 1 ½ Jahre Klinikum Großhadern, aber trotzdem – Hildegard Teuschl meinte, du musst in den Sommermonaten ein einschlägiges Praktikum machen, zum Beispiel im Kinderheim am Himmel und im Caritas Pflegeheim St. Elisabeth. Inzwischen hatte sie beim Stadtschulrat auch schon alles in die Wege geleitet, auf dass ich ab Herbst dort unterrichten könnte.
Und dann gab es diese berühmte Rückkehr aus den Sommermonaten in den USA. Christina und ich hatten 1991 geheiratet und unser Sohn Johannes war schon auf dem Weg – und ich habe kurz nach Mitternacht – eben zurück vom Flughafen - hoffnungsvoll einen Brief vom Stadtschulrat aufgemacht … und es war eine Absage. Weil ich als Deutscher …|mehr|
Ah, schon wieder dieses Thema…
… ja, ich hatte den Fremdenpass damals, die Zeit vor der EU. Das war natürlich niederschmetternd. Als Ausländer stünde mir keine Anstellung als L1-Lehrer zu. Für Hildegard Teuschl was dies allerdings noch längst keine Endstation. Wenn man argumentiert, dass ich eine Qualifikation habe, die derzeit sozusagen kein anderer Ösi vorweisen kann. Hildegard Teuschl, Wolfgang Mandl und Hannes Meyer haben sich schließlich mit Erfolg für mich eingesetzt.
Deine erste Anstellung war also im Caritas Ausbildungszentrum Seegasse, im Rahmen der Altenpflege-Ausbildungen, die es dort eben gegeben hat. Was hast du so unterrichtet?
Psychologie, Kommunikation, Supervision, Soziale Gruppenarbeit, Lebenskunde, Praktikumsbegleitung - in der Seegasse sowie in Kalksburg an der damaligen „Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe“.
Und schon im Wintersemester 91/92 hat Hildegard mich für ein Mitwirken bei den Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitungskursen in den Blick genommen. Ausgehend von den Lehrgängen für Familienhilfe hatte Hildegard Teuschl die Notwendigkeit erkannt und sogleich praktisch umgesetzt, dass die Betreuenden am Lebensende von Menschen eine gute Grundlage und Qualifikation („Schulung“) brauchen. Es gab damals ja schon die ersten „KSTs“ hier im Haus [unter der Leitung von Sr. Annemarie Gamsjäger – der 1. Hospizschwester in Österreich - und Dr. Erich Aigner, Chirurg und Primar im Krankenhaus Wiener Neustadt]. Auch da hatte Hildegard gemeint, ich müsse, bevor ich da eventuell unterrichten kann, den Kurs einmal selbst mitmachen, als Teilnehmer. So habe ich den Semesterkurs gemacht und im nächsten Semesterkurs dann schon geleitet (gemeinsam mit Sr. Annemarie). Und dann fing es an. Der Jahreskurs für Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung, das war 1992/1993. Der war damals schon interprofessionell ausgerichtet, es gab auch immer einige Teilnehmende, die ehrenamtlich in der Hospizarbeit tätig waren. Dann gab es die ersten Lehrgänge in den anderen Bundesländern, so etwa in Vorarlberg. Wie so Wanderprediger sind wir, Hildegard und ich, damals unterwegs gewesen. Auch haben wir mit anderen „Pionierinnen und Pionieren“ Exkursionen zu Hospiz-Einrichtungen in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden unternommen.
Wann kommt das Kardinal König Haus ins Spiel?
Da gibt es bei mir mehrere Etappen: das erste Mal war ich im damaligen „Bildungshaus Lainz“ zu einwöchigen Exerzitien im Sommer 1977, dann im September 1980 zum Praktikum in der Jugend Lainz im Rahmen meines begonnenen Theologiestudiums. Und stärker dann ab 1993 mit den Kursen und Lehrgängen zur Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung, ab 1994 dann auch als Trainer an der Akademie für Sozialmanagement (ASOM).
Wie hingen Seegasse und KKH zusammen?
Hildegard hat alles verbunden. Caritas und Caritas Socialis und Jesuiten. Sie war Direktorin in der Seegasse, die einzelnen Bereiche wurden zunehmend ausdifferenziert und haben eigene Direktionen und Leitungen bekommen (Altenhilfe, Behindertenarbeit, Ordensentwicklung, Akademie für Sozialmanagement etc.). Hildegard hatte wohl immer schon einen lebendigen Draht zu den Jesuiten und zum Bildungshaus Lainz mit seinem Programm, so das die Kurse vornehmlich hier verortet wurden. 1997/98 wurde dann gemeinsam mit Hildegard Teuschl, Andreas Heller, Stein Husebö, Peter Fässler-Weibel, Elisabeth Seidl und mir der 1. Interprofessionelle Palliativlehrgang angeboten – mit der akademischen Perspektive, ein Masterprogramm Palliative Care am IFF (damals noch interuniversitäres Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung) zu entwickeln.
Jetzt kommt die Zeit an der IFF Wien …?
1999 war für mich dann auch eine Zäsur – ich wurde wissenschaftlicher Mitarbeiter an die IFF (damals entwickelte sich das „Institut für Palliative Care und Organisationsethik“, das später dann an der IFF-Fakultät der Uni Klagenfurt verortet wurde). 2000 war dann der erste Durchgang in Richtung Master. Ich war vollangestellt für den Masterlehrgang sowie für diverse Palliativ-Projekte im In- und Ausland: Steiermark, Vorarlberg, Oberösterreich, Tirol, Deutschland, Schweiz, Luxemburg...
Das war also eine reine „IFF-Zeit“ …
Wobei … die war nicht ganz rein – ich hatte immer auch etwas anderes. 1994 fing nämlich auch St. Josef an, da wurde ich angefragt den Pastoralrat aufzubauen, eine Gruppe quer durch alle Abteilungen, die die Kultur des Hauses prägen sollte. Und ab 1997 kam auch die Idee auf, die Psychotherapie im Krankenhaus einzuführen. So konnte ich diese Abteilung für Psychotherapie und Klinische Psychologie aufbauen. Dann fing langsam auch die Ethik und Ethikberatung an, diverse innerbetriebliche Fortbildungen, Teamentwicklungsprozesse sowie der Aufbau des SDS-Gesundheitszentrums … Insgesamt wurden es 20 Jahre St. Josef Krankenhaus.
Ich dachte immer, meine Berufsbiografie sei zerfleddert! Doch eigentlich ist es bei Dir ein schönes Mosaik insgesamt geworden …
Vieles hat sich wundersam gefügt: bereits 1991 – also noch nicht einmal offiziell im Laienstand – hatte ich das Angebot bekommen, in der Krankenhausseelsorge des Orthopädischen Spitals Gersthof mitzuwirken. Als der damalige Kardinal Groer dazu ein Veto eingelegt hatte, wurde wohl der reformatorische Widerspruchsgeist des damaligen Primarius Martin Salzer geweckt und so wurde ich zunächst einmal vom Orthopädischen Verein mit einem entsprechenden Werkvertrag für Katholische Seelsorge ausgestattet, später hat sich Dekan Rodt für mich eingesetzt und der kirchenrechtliche Einspruch bröckelte allmählich. In Gersthof arbeitete ich bis 1998 mit lernte ich vor allem und sehr konkret kennen und schätzen, was interdisziplinäre Zusammenarbeit und Interprofessionelles Team bedeuten kann. Allwöchentlich gab es berufsübergreifende Besprechungen zu den herausfordernden „Fällen“, wo klar war, dass man als Solist*in nicht viel ausrichten kann.
Mit Beginn 1991 habe ich übrigens auch parallel mit der Psychotherapieausbildung in der APG (Personzentrierte Psychotherapie) angefangen, die ich dann 1997 abgeschlossen habe.
Bevor noch mehr Parallelstrecken rein kommen …
… wir waren ja doch schon weiter, genau! Bis 2005 war ich an der IFF. Da weiß ich noch … 2003 hat Andreas Heller gemeint, ich solle mich doch habilitieren. Das war verlockend, aber ich war eben auch noch Psychotherapeut – und hatte dann die Anfrage vom FORUM als Lehrtherapeut und Ausbilder. Ich glaube die Entscheidung, da nicht zu habilitieren, die war eben irgendwie der Praxis geschuldet… na ich möchte lieber psychotherapeutisch arbeiten und in der Ausbildung… Damit war mir klar, dass ich an der Uni auf längere Sicht wohl nur eine begrenzte Flughöhe werde erreichen können.
Und dann kam eben im Frühling 2005 für mich auch recht überraschend die Anfrage des damaligen Provinzials, P. Severin Leitner SJ, in Richtung Kardinal König Haus. Die erste Anfrage habe ich gleich abgelehnt. Ich war ja irgendwie doch froh, aus dieser Kirchengeschichte ein bisschen draußen zu sein. Dreimal wurde ich gefragt … Und beim dritten Mal dachte ich mir, jetzt muss ich das wirklich mal genauer überprüfen. Ich empfand und deutete es wohl ein bisschen wie damals im Orden: als angebotene oder erteilte Destination. Und es wurde zunehmend auch klar, dass Hildegard Teuschl die Staffel im KKH abgeben wollte – oder vielleicht sogar musste – es gab doch ziemliche Konflikte mit dem damaligen Leiter. So zog der Dachverband Hospiz Österreich schließlich aus, Hildegard baute wurde in Kooperation mit dem Bildungshaus St. Virgil ein zweites Masterprogramm in Palliative Care auf - es gab somit eine zunehmende Entflechtung der einzelnen „Geschäftsfelder“ – und wohl auch einiges an Konkurrenz...
Das Jahr 2005 …
2005 war so ein Schicksalsjahr für mich. Zunächst die Aussicht, ab September im Kardinal König Haus als Bereichsleiter angestellt zu sein. Und dann kam es zur Trennung mit / von Christina. Und bald darauf bekam ich einen sogenannten Zufallsbefund mitgeteilt: ein Karzinom. Ja das war eine ziemlich dichte, geballte Zeit mit vielen Herausforderungen und einschneidenden Veränderungen. Interessanterweise bin ich dann exakt am 100. Geburtstag von Kardinal König operiert worden, nachdem meine OP um einen Tag verschoben werden musste. Das war im Rückblich eine starke Erfahrung, dass eine verschobene OP nochmal Freiraum schaffen kann, um das, was da unweigerlich kommt, innerlich noch einmal anders – mit gewisser Zustimmung – aufzunehmen.
Jedenfalls bin ich dann wie geplant im September ordnungsgemäß im KKH eingerückt, so dass die Umgebung von all meinen Wechselfällen eigentlich gar nicht viel mitbekommen hat. Wie es sich gehört, habe ich in den Ferien alles erledigt …
Aber es hat mich natürlich sehr viel gelehrt, am eigenen Leib ein Patienten-Praktikum zu machen. Ich war davor nie stationär als Patient im Krankenhaus. Und zu erleben, was es heißt, da zu liegen, mit 5 Patienten in einem Zimmer, die unruhig sind, wo einer stirbt … und die unterschiedlichen Nachtdienste, wie laut oder leise die sein können! Wie unruhig das ganze Zimmer wird, je nachdem, wer da Dienst hat. Wenn du das nach hinten offene Nachthemd trägst, schwindet deine bis dahin vermutete Autonomie rasch und beträchtlich - dann schaut die Welt irgendwie anders aus. Für mich war es auch sehr tröstlich, dass mich dort einige Jesuiten besucht haben. Zu erleben, wenn da kurz jemand kommt, auch wenn du mit einem Katheterbeutel durch den Gang gehst...|mehr|
Wie war der Abschied von der IFF?
Mir ist das nicht leicht gefallen – ich war sehr gerne an der IFF. Meine Jahre dort waren jedenfalls ein großer Gewinn für die Fortsetzung im KKH, diese kollegialen Beziehungen wollte ich gerne weiter pflegen. Da ging ganz viel weiter. Im IFF-Masterprogramm war ich ja schließlich noch bis zum Ende als Supervisor tätig, auch noch in dem einen oder anderen Projekt. Ich glaube, das ist für mich so ein Erleben, das kann ich auch von persönlichen Beziehungen sagen, dass ganz viel, auch wenn sich radikal etwas verändert hat, in einer gewissen Weise auch weitergegangen ist. Auch der Ordensaustritt. Natürlich hat das was beendet und es hat etwas Neues angefangen, aber es ging irgendwas immer auch weiter. Ich finde es heute noch sehr bedauerlich, dass die IFF-Fakultät aufgelöst wurde.
Was waren in deinen 15 Jahren hier im Haus – bezogen aufs Haus – so Höhe- und Wendepunkte?
Ich habe all die Jahre stets ein großes Zutrauen gespürt – und viel Freiheit bei der Programm-Ausrichtung und der Gestaltung des Bereichs. Und natürlich all die Menschen, mit denen ich zusammenarbeiten durfte, zunächst die nahen Mitarbeiter*innen im Haus, Martina Schürz, Sr. Karin Weiler ... und die vielen, die bereit waren als „Vortragende“, als Seminar- und Kursleiter*innen. Dass die Palliative Geriatrie und zunehmend das Thema Demenz im Haus eine Heimat finden konnte, - auch dank der Zusammenarbeit mit Marina Kojer und ihren Mitarbeiterinnen – und natürlich Petra Rösler. Ich glaube, der Beginn mit Christian Marte als Direktor, das hat schon viel Zug gehabt. Das große Bauprojekt, der Aufbau von „Stille in Wien“, dann das Renovieren, der neue Speisesaal. Da wurde extrem viel auf Schwung gebracht. Und Christian Marte war extrem interessiert an dem Ganzen, was wir im Programm von Hospiz, Palliative Care, Demenz gemacht und geplant haben.
Der Strategieentwicklungsprozess 2013/14 hat unsere Themen auch von der Träger-Seite noch einmal bekräftigt und unterstützt, wir hatten wunderbare Förderungen, die uns neue –auch mutige - Themen setzen ließen, all die Studientage und Symposien (etwa 2018 die Kooperation mit Leidfaden und der BAT), wir konnten immer wieder neue Lehrgänge zur Trauerbegleitung, Demenzbegleitung entwickeln und z.B. auch die Gründung der BAT (Bundesarbeitsgemeinschaft Trauer) mittragen – und vieles mehr.
Der Kontext Bildungshaus hat dem Thema wohl sehr gut getan – wir sind eben nicht im Rahmen einer Palliativakademie an einer Klinik, die doch vorwiegend medizinisch-pflegerisch ausgerichtet ist. So war es immer klar, dass wir ein gesellschaftlich hoch relevantes Thema im Blick haben. Dass die Auseinandersetzung mit Sterben und Trauer eigentlich vitalisierend wirkt, dass im Umgang mit Grenzen die Intensität und Kostbarkeit des Lebens deutlicher wird. Stichworte wie „Sorgekultur entwickeln“ – das ist deutlich mehr als Versorgung oder eine Delegation dieser Herausforderungen an Experten- und deren Organisationen.
Jetzt aus deiner Perspektive – was wäre für dich sozusagen eine „Botschaft ans Haus“. Was kann man sich sparen, was sollte getan werden?
Es gab ja in den frühen Jahren relativ viel an Frauenthemen im Haus, da gab es etwa Doris Gabriel und die Frauenliturgie, Barbara Pfaffenwimmer war Programmleiterin. Den zunehmenden Abbau dieser frauenspezifischen Themen und Fragestellungen zur Gendergerechtigkeit habe ich schmerzlich empfunden. Mir scheint, dies war nicht nur ökonomisch bedingt. Das ist für eine lebendige Kirche wie auch für ein kirchliches Bildungshaus meines Erachtens ein eklatanter Mangel, vielleicht sogar eine Zukunftsfrage. Dass die Frauen, die das Haus wesentlich tragen und getragen haben, auch thematisch vorkommen, das fände ich extrem wichtig.
Und dass das Haus weder zu einem glatten Seminarhotel mutiert noch ein nur binnenkirchliches Gebilde wird! „Offenheit und Dialog“ – da erscheint es mir unverzichtbar, die aktuellen Welt- und Gesellschaftsfragen einzubeziehen – in und quer zu allen Programmbereichen.
Es wird absehbar ein Generationenwechsel stattfinden. Wer wird noch von einem Bildungsprogramm angesprochen? Wer mag es mitgestalten? Wie wird sich die Fort- und Weiterbildung entwickeln, nicht zuletzt auch angesichts der zunehmenden digitalisierten Formate? Die Zeit der klassischen (katholischen) Bildungsbürger scheint jedenfalls vorbei zu sein. Wie kommen junge Menschen in Berührung mit dem, was uns am Herzen liegt? Nicht nur im Blick auf das Ehrenamt und die Freiwilligendienste. Es braucht einladende Räume und Zeiten, die stumpfe Routinen unterbrechen, die inspirieren, die Gemeinschaft stiften, die eine Bewegung für ein gutes Leben für alle in Gang halten.
Wir wünschen Christian für seinen (Un-)Ruhestand von Herzen alles Gute und freuen uns, Ihn als Referent für Seminare und Vorträge im Kardinal König Haus wiederzusehen!
Team Hospiz, Palliative Care & Demenz
Stellungnahme im Zuge der aktuellen Sterbehilfedebatte
Würde > Autonomie
Sehr geehrter Herr Präsident des Verfassungsgerichtshofes,
sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes,
wir sind eine Gruppe von Menschen, die in der Praxis mit leidenden und sterbenden Menschen arbeiten. Angesichts der aktuellen Verhandlungen um die Legalisierung von Tötung auf Verlangen (§77 StGB) und der Beihilfe zum Suizid (§78 StGB) ist es uns ein Anliegen, unsere Sichtweisen und Erkenntnisse sowie unsere Erfahrungen, die aus unserer Praxis erwachsen, einzubringen. Inhaltlich schließen wir uns der Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz und der Österreichischen Palliativgesellschaft vom 13. März 2020 an und möchten insbesondere aus unserer praktischen Erfahrung heraus unsere Sicht auf die Menschenwürde darlegen.
Menschenwürde ist unverfügbar
Gegner des Verbotes von Sterbehilfe argumentieren zumeist mit dem Recht auf persönliche Selbstbestimmung, die wiederum in der Menschenwürde verankert sei. Dieses Recht auf Selbstbestimmung umfasse in letzter Konsequenz auch eine autonome Entscheidung über das eigene Lebensende. Solange allerdings in den Vorstellungen vom Lebensende und in der Argumentation ein Narrativ vorherrscht, als gäbe es nur die Alternative zwischen Qualtod und Brutalsuizid auf der einen Seite und dem heroischen Freitod auf der anderen Seite, erscheint die Option eindeutig gegeben. Die Beratungen des Österreichischen Verfassungsgerichts wie auch die öffentliche Debatte zu diesem Thema bedürfen dringend eines differenzierten Dialogs an Stelle einer oft plakativen Pro-Contra-Debatte.
Unsere Stellungnahme möchte zu einem dialogischen Prozess beitragen, wo unterschiedliche Standpunkte und Einschätzungen sich begegnen können hin auf eine vertiefende, kritische Unterscheidung – zur Entwicklung einer Sorgekultur in unserer Gesellschaft.
Der Begriff der Menschenwürde wird häufig auf die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts reduziert. In der bewährten Rechtskultur war Selbstbestimmung bislang allerdings immer lebensschutzfreundlich ausgelegt. Menschenwürde kann jedenfalls weder erworben, hergestellt oder verfügt noch verloren, abgesprochen oder zerstört werden. Sie unterliegt nicht menschlichem Zugriff und ist mithin unverfügbar. Menschenwürde kommt einem Menschen (bedingungslos) zu, weil er als Mensch geboren wurde – ohne jede Entscheidung oder sonstige Mitwirkung durch ihn selbst oder eine andere Instanz.
Die Würde eines Menschen unterliegt auch keinen sonstigen Wertmaßstäben; es gibt kein Mehr oder Weniger an Menschenwürde. Nichts und niemand kann einem Menschen seine Würde nehmen, solange ihr Träger ein Mensch ist. Doch kann die Würde eines Menschen – insbesondere in der Art und Weise des zwischenmenschlichen Umgangs – gekränkt und gedemütigt werden. Die Menschenwürde ist wesentlich unbedingt und unverfügbar gegeben, und zugleich wird sie in den zwischenmenschlichen Begegnungen und Beziehungen mehr oder weniger gestärkt oder auch geschwächt. Wir Menschen sind – vom ersten bis zum letzten Atemzug – für die Wahrung und Bekräftigung der Menschenwürde sozusagen sozial angewiesen.
Würdevolles Leben bedarf persönlicher und struktureller Befähigung
Das folgende Beispiel eines Patienten aus dem Hospiz macht diese Dimensionen der dem Menschen inhärenten Würde deutlich: Ein Mann empfand sich selbst ob des überaus raschen und schweren Verlaufs seiner Krankheit als defizitär, als Zumutung – ja, wohl auch als „unwürdiges Leben“. Dass das betreuende Team ihn – stellvertretend für ihn selbst – als würdevollen Menschen sah und behandelte, hatte für ihn eine überaus heilsame Wirkung, durch die er auch sein Leben neu annehmen konnte.
Aus unserer Erfahrung wissen wir: Um die Würde der zu Betreuenden, der ihnen Nahestehenden sowie der Gesellschaft zu respektieren und gerade in kritischen Lebensmomenten zu stärken, braucht es mehr, als nur die individualisierte Entscheidungsfreiheit zu betonen. Der ICN Kodex (Code of Ethics for Nurses 2012) besagt in seinen Forderungen, dass es eine Verantwortung des Pflegepersonals ist, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschenrechte, Werte, Traditionen und spirituelle Überzeugungen respektiert werden. Das folgende Beispiel zeigt, was Schutzräume der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit für das Würdeempfinden leidender und sterbender Menschen bedeuten und wie Strukturen geschaffen werden können, die würdevolles Leben begünstigen:
Eine Frau, deren Gesicht durch einen Tumor inklusive der Knochen zerfiel, lehnte Schmerzmittel ab. Durch das Kennenlernen ihrer Lebensgeschichte konnte das betreuenden Team, gemeinsam mit ihr selbst und ihrem Sohn, eine Begleitung etablieren, die der Frau die Würde in ihrem Schmerz nicht absprach. Stattdessen konnte durch interdisziplinäre, fachliche Expertise, schützenden Raum sowie ausreichend Zeit, die Behandlung laufend angepasst werden, sodass die Frau selbst auch angesichts des Leidens selbstbestimmt blieb. Sie konnte von ihr als hilfreich wahrgenommene schmerzmildernde Behandlungen annehmen und alle beteiligten Angehörigen wie Professionisten blieben handlungsfähig. Lediglich die aktuell geäußerte autonome Entscheidung gegen die Einnahme von Schmerzmitteln isoliert im Blick zu haben, wäre den Dimensionen der Würde dieser Frau nicht gerecht geworden.
Die menschliche Freiheit hat ihre Grenze nicht nur an der Freiheit eines anderen Menschen, sondern muss ihre Grenze auch an der Würde des Menschseins und damit am menschlichen Leben selbst haben. Daher müssen die strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, in denen leidende und sterbende Menschen ihre Würde spüren und leben können. Würdevolles Leben bedarf persönlicher und auch struktureller Befähigung und Ermutigung; diese ereignet sich alltäglich konkret in mit-menschlicher Begegnung und Resonanz.
Fast jeder, der Menschen betreut, die einen Sterbewunsch äußern, sagt, dass dieser Wunsch, dieser „Exit“, ambivalent und widersprüchlich ist und sich ändern kann. Wenn hingegen der Eindruck vermittelt wird, dass das Leben wie das Sterben ein Projekt der uneingeschränkten Autonomie, der planbaren Selbstbestimmung geworden sei, wird ein reduziertes Menschenbild noch verstärkt. Es ist durchaus absehbar, dass der Druck auf die Armen und Hoffnungslosen steigen und das Unwort vom „sozialverträglichen Frühableben“ (Karsten Vilmar, 1998) sich bewahrheiten könnte.
Es braucht gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Wir schließen uns den Forderungen der oben zitierten Stellungnahme des Dachverbandes Hospiz und der Österreichischen Palliativgesellschaft an, sowohl was die Strukturen und Rahmenbedingungen als auch was die Aufklärung und Ausbildung hinsichtlich palliativer Haltung und Behandlung angeht.
Was es in unserer Gesellschaft braucht, sind ausreichend Raum und Zeit für Dialog, geprägt durch Akzeptanz des Gegenübers, und entsprechende Initiativen, um tragfähige Strukturen und Maßnahmen auszubauen und abzusichern, die dem Leben und der Würde der leidenden und sterbenden Menschen gerecht werden. Alle, vor allem die Betroffenen, die An-und Zugehörigen sowie die in diesem Bereich tätigen Professionisten müssen Verantwortung hierfür übernehmen und übernehmen können!
Theresa Stampler (Theologin und Seelsorgerin, Leitung Seelsorge und Spiritualität der Caritas der EDW)
Ajoki Kalo
Christian Metz (Personzentrierter Psychotherapeut, Supervisor, Coach; Leitung des Programmbereichs Hospiz, Palliative Care, Demenz im Kardinal König Haus Wien)
Care trotz Corona mit und für Menschen im Alter
Ein Nachdenk- und Diskussionspapier
Wie in einem Brennglas macht die Corona-Krise zentrale Themen der Sorge für und mit Menschen im Alter bzw. mit Demenz sichtbar, die oft schon vorher problematisch waren. Sie zeigt aber auch neue Wege auf. Dieses Papier möchte zum Nachdenken und zur Diskussion anregen. Es ist zwischen März und Juni 2020 im Rahmen des Netzwerks „Demenz vernetzen“ entstanden, das vom Kardinal König Haus koordiniert wird. Sie können dieses Papier downloaden und teilen.
Wenn Sie die Inhalte dieses Papiers unterstützen, bitten wir Sie
- das Papier in Ihrem Umfeld zu verteilen und auch in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.1
- persönlich oder als Organisation als Unterstützer aufzutreten.2
- die Anliegen, die im Papier formuliert sind, in ihrem Einflussbereich zu vertreten und umzusetzen.
1 Wir freuen uns, wenn Sie uns über Veröffentlichungen informieren: roesler@kardinal-koenig-haus.at
2 Bitte mit informellem Mail die Unterstützung bekanntgeben bei Petra Rösler (s.o.), wir aktualisieren das Papier laufend.
Welchen Stellenwert hat der Lebensschutz noch?
Kritische Resonanzen zum Recht auf Suizidassistenz von Dr. Christian Metz
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat – sinnigerweise am Aschermittwoch 2020 – ein Urteil gefällt, das den sozialen Umgang miteinander tiefgreifend verändern wird. In der christlichen Tradition wird am Aschermittwoch die Konfrontation mit der Sterblichkeit („Asche zu Asche“) in Erinnerung gehalten, die uns alle verbindet und gewissermaßen solidarisiert. So wie das deutsche Verfassungsgericht betont nun auch der österreichische Verfassungsgerichtshof in seinem Sterbehilfe-Urteil die Freiheit, sich das Leben zu nehmen und „hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen“. In seiner Argumentation wird ein problematisches Narrativ übernommen, als gäbe es „nur die Alternative zwischen Qualtod und Brutalsuizid auf der einen Seite und dem heroischen Freitod auf der anderen“ (Peter Dabrock, Vorsitzender des Deutschen Ethikrates).
Bislang war das Recht auf assistierten Suizid ein Abwehrrecht. Das Verfassungsgericht macht daraus ein Anspruchsrecht auf Verwirklichung, gewissermaßen ein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das verkehrt alles, was bislang gerichtlich in Sachen Menschenwürde formuliert worden ist. Selbstbestimmung war bislang immer lebensschutzfreundlich ausgelegt. Das aktuelle Urteil ist hingegen „ein radikaler Bruch mit der bewährten Rechtskultur“ (Peter Dabrock).
Fast jeder, der Menschen betreut, die einen Sterbewunsch äußern, sagt, dass dieser Wunsch, dieser „Exit“, ambivalent und widersprüchlich ist und sich ändern kann. Das gefällte Urteil des VfGH verstärkt hingegen den Eindruck, dass das Leben wie das Sterben ein Projekt der uneingeschränkten Autonomie, der planbaren Selbstbestimmung geworden ist. Damit wird ein reduziertes Menschenbild noch verfestigt. Es ist durchaus absehbar, dass der Druck auf die Armen und Hoffnungslosen steigen und das Unwort vom „sozialverträglichen Frühableben“ (Karsten Vilmar, 1998) sich bewahrheiten könnte.
In der Stellungnahme der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) zum Thema „Assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen“ (14.9.2020) heißt es unter anderem, „dass im Zusammenhang mit dieser Debatte immer wieder unzutreffende Vorstellungen verstärkt werden oder das Bild vermittelt wird, dass ein würdiges und autonomes Lebensende nur auf dem Weg des assistierten Suizids oder der Euthanasie möglich sei. Solche Fehlinformationen polarisieren (…) und sind einer sachlichen und der differenzierten Thematik angemessenen Diskussion nicht förderlich. In unserer täglichen Praxis erfahren wir immer wieder, dass Menschen trotz schwerer Erkrankungen sehr gerne leben und dass viele Vorstellungen, die gesunde Menschen von schweren Erkrankungen haben, auf kranke Menschen nicht zutreffen.“
Die Urteilssprüche des deutschen und des österreichischen Verfassungsgerichts und die öffentliche Debatte zu diesem Thema sollten im besten Fall dazu führen, dass ein differenzierter Dialog entsteht anstelle der gegenwärtig oft plakativen Pro-Contra-Debatte. Für einen dialogischen Prozess, wo unterschiedliche Standpunkte und Einschätzungen sich begegnen können, einen Prozess der vertiefenden, kritischen Unterscheidung zur Entwicklung einer Sorgekultur in unserer Gesellschaft, wollen wir im Kardinal König Haus und in unserer Bildungsarbeit Räume eröffnen.
Wir heißen Sie herzlich willkommen!
Dr. Christian Metz
Unterstützung für Menschen mit Demenz
Positionspapier
„Die Unterstützung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen, die Anerkennung ihrer Ressourcen und Fähigkeiten sowie ihre Teilhabe am öffentlichen Leben sind wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben.“
Österreichische Demenzstrategie
Ziel dieses Positionspapiers ist, die Teilhabe und Normalität im Leben von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen auszuweiten. Demenz bedeutet nicht einen abrupten Wechsel von Autonomie zu Pflegebedürftigkeit. Als Gesellschaft muss es uns ein Anliegen sein, Menschen mit kognitiven Einschränkungen nicht primär als Objekte der Betreuung zu erleben und zu behandeln, sondern als selbstwirksame Individuen.
Durch Unterstützung kann die Selbstbestimmung im Alltag gefördert werden – mit spürbaren Auswirkungen auf die Lebensqualität und auch Gesundheit der Betroffenen und ihres Umfelds. Die hier angesprochenen Formen von Unterstützung haben damit das Potenzial, die Abhängigkeit von finanzintensiven Betreuungssettings zu verzögern.
Den folgenden Ausführungen zur Unterstützung für das Leben mit Demenz liegen die UN-Behindertenkonvention, besonders die Aspekte der Autonomie und Teilhabe sowie das Streben nach Nicht-Diskriminierung zugrunde. (Unberührt von diesem Positionspapier bleiben diverse Forderungen nach existenzieller Absicherung von pflegenden Angehörigen, nach Berücksichtigung des besonderen Betreuungsaufwands bei der Pflegegeldeinstufung, der Attraktivierung des Pflegeberufs, einer Qualitätssicherung in der Personenbetreuung u.v.m.)